Professionelle Unterstützung bei allen Sozialleistungen
Komplette Unterstützung bei der Beantragung von Bürgergeld
Das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) ist die wichtigste Grundsicherungsleistung in Deutschland. Der Antrag ist umfangreich und verlangt detaillierte Angaben zu Einkommen, Vermögen, Wohnsituation und mehr.
Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie – von der Anspruchsprüfung bis zur Kommunikation mit dem Jobcenter.
Wohngeld-Antragstellung mit exakter Berechnung
Wohngeld wird oft übersehen, obwohl viele Menschen Anspruch darauf haben. Die Berechnung ist komplex und hängt von Faktoren wie Haushaltsgröße, Einkommen und Miethöhe ab.
Wir berechnen Ihren Anspruch präzise und stellen sicher, dass Sie die maximale Unterstützung erhalten.
Finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar für sich selbst sorgen können, aber nicht ausreichend Einkommen für ihre Kinder haben. Zusätzlich eröffnet er Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Wir helfen Ihnen, beide Leistungen zu kombinieren und optimal zu nutzen.
Unterstützung für Senioren mit niedriger Rente
Viele Rentnerinnen und Rentner verzichten aus Scham auf Grundsicherung, obwohl sie darauf Anspruch haben. Wir behandeln jedes Anliegen diskret und respektvoll.
Die Grundsicherung im Alter sichert das Existenzminimum und muss nicht vom Erbe zurückgezahlt werden.
Professionelle Vertretung bei Ablehnungen
Wurde Ihr Antrag abgelehnt oder ist die bewilligte Summe zu niedrig? In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch – aber er muss juristisch fundiert und fristgerecht erfolgen.
Wir prüfen Bescheide auf Fehler, verfassen Widersprüche und vertreten Sie gegenüber der Behörde.
Umfassende Betreuung für komplexe Situationen
Für Menschen, die mehrere Sozialleistungen benötigen oder deren Situation besonders komplex ist, bieten wir ein Komplettpaket an.
Sie erhalten einen persönlichen Berater, unbegrenzte Beratungsgespräche und 12 Monate durchgehende Betreuung.
Nein. Das Erstgespräch ist kostenfrei. Erst wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden, wird die Gebühr fällig.
Wir prüfen den Ablehnungsbescheid kostenlos und beraten Sie, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. In den allermeisten Fällen erreichen wir eine positive Entscheidung.
Ja, in vielen Fällen können Beratungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Wir stellen Ihnen selbstverständlich eine Rechnung aus.
In der Regel können wir innerhalb von 48 Stunden ein Erstgespräch vereinbaren – telefonisch oder persönlich.